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Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2022

Ab 1. Januar 2022 gelten folgende Werte in der Sozialversicherung:

  2022 monatlich 2021 monatlich 2022 jährlich 2021 jährlich
West
Krankenversicherung 4.837,50 € 4.837,50 € 58.050 € 58.050 €
Pflegeversicherung 4.837,50 € 4.837,50 € 58.050 € 58.050 €
Rentenversicherung 7.050,00 € 7.100,00 € 84.600 € 85.200 €
Arbeitslosenversicherung 7.050,00 € 7.100,00 € 84.600 € 85.200 €
Ost
Krankenversicherung 4.837,50 € 4.837,50 € 58.050 € 58.050 €
Pflegeversicherung 4.837,50 € 4.837,50 € 58.050 € 58.050 €
Rentenversicherung 6.750,00 € 6.700,00 € 81.000 € 80.400 €
Arbeitslosenversicherung 6.750,00 € 6.700,00 € 81.000 € 80.400 €

Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 64.350,00 €. Für die bereits am 31. Dezember 2002 in der Privaten Krankenversicherung versicherten Beschäftigten beträgt die Grenze 58.050,00 €.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Steuererklärung & -beratung

Erstellung sämtlicher gängigen Steuererklärungen.

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Erstellen von Jahresabschlüssen

Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen und Berichten mit und ohne Plausibilitätsprüfung.

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Raterteilung

Steuerbelastungsvergleiche / Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht.

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Steuerrechtliche Beratung

Gründung von Einzelunternehmen sowie von Gesellschaften aller Rechtsformen usw.

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Wirtschaftliche Beratung

Analyse von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüssen.

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Prüfungstätigkeit

Prüfungen beim Erwerb von Beteiligungen und Unternehmenskäufen.

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Buchhaltungsservice

Führung Ihrer Finanzbuchhaltung nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen.

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Lohnbuchführung

Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnsteueranmeldung uvm.

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