Sigurd Harder

Steuerberater · vereidigter Buchprüfer
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Steuertipps

Freistellungsaufträge ab 2018

Bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen wird ein Sparerpauschbetrag von 801 EUR (Ehegatten 1.602 EUR) gewährt.

Damit das Geldinstitut diesen berücksichtigt, ist dort ein Freistellungsauftrag zu stellen.

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